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Neue Testregelungen + diverse Updates

9. April 2021 0 Kommentare

Das Land Sachsen-Anhalt hat neue Regeln für den Schulbesuch an allen Schulen und Schulformen des Landes ab Montag, 12.04.2021, erlassen. Zentraler Bestandteil der Pandemiebekämpfung an Bildungseinrichtungen wird damit eine Pflicht zum Nachweis eines negativen Covid19-Schnell-/Selbsttests für jedes Kind, das die Schule besuchen möchte. Die wichtigsten Infos und Unterlagen dazu hier zur Einsicht für die Eltern:

Update vom 18.04.2021:
Mit Wirkung von Montag, 19.4., gilt wieder die Pflicht zum Nachweis eines negativen Schnelltests für die Schulen in Sachsen-Anhalt. Die Tests und Nachweisformulare wurden den Kindern dafür bereits mit nach Hause gegeben. Grundlage sind die 11. Sars-Cov2-Eindämmungsverordnung des Landes in der aktuellsten Fassung und ein entsprechender Erlass des Bildungsministeriums.

Update vom 13.04.2021:
Wie das Bildungsministerium Sachsen-Anhalt gerade mitgeteilt hat, wird die Testpflicht an den Schulen des Landes zunächst für diese Woche ausgesetzt. Hier die Pressemitteilung dazu

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1. Auch die Montessori-Grundschule Aschersleben ist als Schule in Freier Trägerschaft an die Landesgesetze und Erlasse gebunden. Damit gilt die Testpflicht auch bei uns.

2. Per Schulleiterbrief wurden die Bildungseinrichtungen vorab am 6. April (Schulleiterbrief 1) und konkretisierend am 8. April (Schulleiterbrief 2) über die Einführung der Testpflicht unterrichtet.

3. Bildungsminister Marco Tullner (CDU) hat öffentlich den Grund- und Förderschulen die Möglichkeit eingeräumt, die Selbsttests auch mit nach Hause zu geben, damit die Selbsttests 2 x wöchentlich dort durchgeführt werden können.

4. Den Schulen wurden für die erste Geltungswoche Selbsttests zur Verfügung gestellt. Die Montessori-Grundschule hat entsprechend der Schülerzahl Tests der Marke “ANBIO Corona Antigen Nasentupfer” erhalten, die laut §11 Medizinproduktegesetz vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM- GZ: 5640-S-079/21) eine Sonderzulassung als Selbsttests haben. Mit weiteren Tests in den Folgewochen wird nach Verfügbarkeit und zentraler Verteilung identisch verfahren. (Gebrauchsanleitung, Verpackungsinformation)

5. Die Selbsttests werden/wurden den Kindern samt Elternbrief zur Testung zuhause mitgegeben (Wie er angewendet wird erklärt Annemieke in einem kleinen Video – der Test im Video war einer der Firma Roche und daher etwas anders, die Anwendung der jetzigen Selbsttests ist aber fast identisch). Der Schulzutritt für die Kinder ist ab 12.4. nur durch “Qualifizierte Auskunft über das Vorliegen eines negativen Antigen-Selbsttest zum Nachweis des SARS-CoV2-Virus” möglich. Der Nachweis ist an den – im Elternbrief – angegebenen Test-Tagen auf dem Formular zu führen, das den Eltern mit zur Verfügung gestellt wird und nach dem Test auszufüllen und zu unterschreiben ist. Bitte dieses Formular an diesen Tagen keinesfalls vergessen! (Nachweisformular)

6. Es gilt weiterhin, wie zuvor auch schon bei freiwilligen Tests vor Ostern: Sollte ein Selbsttest positiv ausfallen, darf das Kind keinesfalls in die Schule gebracht werden, sondern sollte sich in häusliche Isolation begeben, der Hausarzt informiert und das Selbsttestergebnis durch einen PCR-Labortest verifiziert werden.

7. Ziel der verpflichtenden Selbsttests und der Landespolitik ist es, asymptomatische Corona-Infektionen zu erkennen, Infektionsketten frühzeitig zu durchbrechen und aufzuhalten und so einen sicheren Schulbetrieb zu ermöglichen.

Wir danken allen Eltern schon jetzt für ihr Verantwortungsbewusstsein und Verständnis für diese Maßnahmen, hoffen, dass alle gesund bleiben und wir weiterhin ohne Ansteckungsfall einen weitgehend normalen und störungsfreien Schulbetrieb ermöglichen können.

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