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Weitere Regeln bis Weihnachten

24. November 2021 0 Kommentare

Das Land Sachsen-Anhalt hat auf Grundlage des vom Bundestag beschlossenen neuen Infektionsschutzgesetzes eine ebenso neue (die inzwischen 15.) Corona-Eindämmungsverordnung und auch Bestimmungen für die Schulen beschlossen und in Kraft gesetzt. Wir haben im Team die Umsetzung beraten und möchten im Folgenden erklären, was das für den weiteren Alltag an der Montessori-Grundschule bedeutet.
**Kontaktreduzierungen:**
Schon jetzt versuchen wir Kontakte in den Innenräumen der Schule weitestgehend zu minimieren bzw. sicherer zu gestalten mit Maskenpflicht auf den Fluren und Aufhebung der Jahrgangsmischung. Das bedeutet, dass die Kinder in ihren Jahrgängen 1 bis 4 getrennt den Schultag verbringen, die Ganztagskurse finden daher vorerst ebenso nicht statt. Die Hortangebote in den Innenräumen finden im Jahrgang und im Klassenraum statt. Diese Regelung werden wir zunächst bis zu den Weihnachtsferien aufrechterhalten.

**Präsenzpflicht:**
Laut Schulleiterbrief der Bildungsministerin und Eindämmungsverordnung, die zunächst bis 15.12. gilt, ist der Präsenzunterricht weiterhin die bevorzugte Unterrichtsform, was wir sehr begrüßen. Gleichwohl ist die Präsenzpflicht aufgehoben, das heißt, dass es die Entscheidung der Eltern ist, ob sie ihre Kinder in dieser angespannten Situation in die Schule schicken – allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen und nur wochenweise zu begründen (weitere Infos dazu siehe Schulleiterbrief). Ein Anspruch auf Fernunterricht besteht nicht, die Kinder werden dann mit Aufgabenlisten versorgt.

**Schulöffnungzeiten:**
Die derzeitigen verkürzten Öffnungszeiten von Schule und Hort von 7 bis 16 Uhr bleiben bis zu den Weihnachtsferien bestehen und wir sind sehr dankbar, dass Sie uns durch Ihre Akzeptanz für diese Maßnahme etwas Luft in angespannter Personalsituation verschafft haben.
Wenn Eltern allerdings damit logistische Probleme und dringenden Betreuungsbedarf für die kleinen Montis haben, aufgrund des Berufs oder anderer Verpflichtungen, sollten Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Dann finden wir – zB. auch eventuell tageweise – Lösungen, die über die derzeitigen Öffnungszeiten hinaus gehen. Scheuen Sie sich nicht, uns diesbezüglich anzusprechen!

**Ansteckungen:**
Es ist kein Geheimnis: Es gab in den vergangenen zwei Wochen zahlreiche positive Corona-Testungen innerhalb der Schülerschaft aber auch beim zumeist vollständig geimpften Team. Unsere Schule ist nicht mehr oder weniger betroffen als der Rest der Gesellschaft. Glücklicherweise ist keiner ernsthaft krank geworden. Langsam aber sicher füllen sich in dieser und der kommenden Woche die Klassen dank auslaufender Quarantäneanordnungen wieder. Und auch die infizierten Teammitglieder kommen nach und nach aus der Quarantäne zurück. Dieser Umstand sowie die neue Eindämmungsverordnung des Landes haben deshalb Auswirkungen auf die Schnelltests.

**Schnelltests:**
Kinder, die aus der Quarantäne kommen, müssen je nach unterschiedlichen Vorgaben der zuständigen Gesundheitsämter am ersten Tag des Schulbesuchs und wenn keine Symptome mehr vorliegen, einen negativen Testnachweis (PCR oder Schnelltest) in der Schule nachweisen. Außerdem stellen die Gesundheitsämter sogenannte “Genesenennachweise” aus, die 6 Monate gültig sind. Diese sind bitte der Schule einmalig vorzulegen. Der Vorteil: Ab Vorliegen dieses Genesenennachweises entfällt für das betreffende Kind der tägliche Schnelltest und dessen Nachweis, der bis dahin Vorschrift war.
Alle anderen Kinder müssen laut Anordnung des Landesbildungsministeriums weiterhin täglich getestet werden. Der Test zuhause ist ab Montag, 29.11., nicht mehr möglich – es muss morgens in der Schule getestet werden! Ausnahmen sind nicht zulässig.

**Vorgezogene Weihnachtsferien in Sachsen-Anhalt:**
Wir hatten ursprünglich vor, am 20.12. mit den Kindern ins Theater zu fahren und am 21.12. etwas weihnachtlich-besinnliches mit den Kindern zu machen. Regulärer Unterricht war unsererseits nicht geplant. Leider wurde der Theaterbesuch seitens des Theater abgesagt. Wir lassen uns alternativ etwas anderes einfallen. Uns ist bewusst, dass auch Sie als Eltern ihren Urlaub entsprechend geplant hatten usw. Zwei Extra-Ferientage stellen Sie eventuell vor neue familiäre Logistik-Probleme.
Deshalb: Wir überlegen noch, wie wir die beiden Tage (20. und 21.12.) mit den Kindern ausgestalten werden. Die Schule bzw. der Hort sind auf jeden Fall geöffnet. Zur personellen Abdeckung wäre es nett, wenn Sie uns im Formular am Ende dieses Beitrags kurz mitteilen würden, ob Sie am 20. und/oder 21.12. ihr Kind in die Schule bzw. den Hort schicken. Für die Hortbetreuung in den “regulären” Weihnachtsferien vom 22.12. bis 7.1. erfolgt später eine Abfrage – Schließzeit der Schule ist vom 27.12. bis 30.12..

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