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Eltern

Elternmitarbeit im Allgemeinen

Unabhängig von den Elternräten wird die Mitarbeit der Eltern in unserer Schule besonders groß geschrieben. So können interessierte Eltern Kurse übernehmen, Lehrmaterialien basteln und vieles mehr.

Über Anregungen jeder Art werden wir uns freuen.

Außerdem ist in den Schulverträgen geregelt, dass die Eltern pro Schuljahr 15 Arbeitsstunden für die Schule leisten müssen. Auch hier sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. In diesem Zusammenhang haben wir uns natürlich besonders gefreut, dass in der Anfangsphase des Schuljahres viele Eltern beim Saubermachen halfen oder Materialien bastelten.

Stadt- und Kreiselternrat

Über die Belange der Schule hinaus gibt es auch den Schul- und Kreiselternrat. Diese Gremien kümmern sich um die Wahrung der Elternrechte auf regionaler Ebene.

Der Schulelternrat

Der Vorsitzende jedes Klassenelternrates ist gleichzeitig Mitglied im Schulelternrat. Auch hier soll das Mitbestimmungsrecht der Eltern bei schulischen Belangen gewahrt werden.

Die Kompetenzen jedes Elternrates werden zudem durch das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt geregelt.

Der Klassenelternrat

Die Eltern jeder Klasse wählen aus ihren Reihen einen Klassenelternrat, der das Mitspracherecht der Eltern bei der Gestaltung der Schule und des Unterrichtsalltags wahrnehmen soll.

Der Klassenelternrat wird einbezogen in Entscheidungen, die Klassenfahrten, Projektarbeit oder Freizeitaktivitäten betreffend. Er dient als Vermittler zwischen Eltern und Klassenleitung

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